Alle Neuerungen zur Überbrückungshilfe III im Überblick
Die Bundesregierung hat ihre Fördermaßnahmen verlängert und die neue Überbrückungshilfe III gestartet.
Alle Unternehmen, die stark unter den Auswirkungen von Corona leiden, haben die Chance Fördergelder von bis 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen zu beantragen.
Einheitliches Förderkriterium ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30%.
NEU: Ab sofort werden auch Werbe- und Marketingkosten gefördert, sowie Maßnahmen zur Digitalisierung (z.B. Einrichten eines Online Shops) und Umbauten wegen Hygienemaßnahmen.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.bmwi.de/